VIER PFOTEN unternimmt rechtliche Schritte im Kampf gegen das Tötungsgesetz!
2014-03-11
Beim Appellationsgericht in Bukarest haben wir am 10. März Berufung gegen das umstrittene Gesetz zur Tötung von Streunern eingelegt – dies ist ein erster wichtiger Schritt, um die nun offiziell begonnenen Massaker zu stoppen. Zudem bekundeten wir gemeinsam mit über 1.000 Menschen unsere Solidarität mit den Streunerhunden und forderten die Regierung mit Bannern auf, den Tieren eine Chance zu geben.
Wir haben bei den zuständigen Stellen bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass das Töten der Hunde keineswegs das Problem auf den Straßen löst. VIER PFOTEN wird alle möglichen Schritte unternehmen, die Regierung davon zu überzeugen, das Gesetz zu stoppen und eine Regelung zu finden, die ohne Töten auskommt und somit sowohl den Menschen als auch den Tieren gerecht wird. Der Weg zum Berufungsgericht ist für uns der erste Schritt, nachdem das Töten nun offiziell gestartet wurde.
In Kraft getreten ist das Tötungsgesetz im Oktober 2013, nachdem ein Monat zuvor ein kleiner Junge von Streunerhunden tödlich verletzt worden war. Die Ausgestaltung des neuen Streunerhunde-Gesetzes, das deren Tötung erlaubt, wurde Ende letzten Jahres veröffentlicht; kurz darauf kam es zu den ersten Massakern an Hunden.
Das neue Gesetz ist auch aus rechtlicher Sicht inakzeptabel
In manchen Bereichen widerspricht die Ausgestaltung bereits bestehenden Gesetzen, was sie auch aus rechtlicher Sicht inakzeptabel macht. Lokale Behörden dürfen zum Beispiel Aufgaben, die die Streunerhundepopulation betreffen, an private Firmen delegieren. Der Vollzug des Gesetzes ist außerdem in vielen Punkten nicht durchführbar, weil auch die Zuständigkeiten der einzelnen Verwaltungsstellen nicht geklärt sind – zum Beispiel, in welchen Gebieten Hunde eingefangen und getötet werden dürfen.
Adoptionen werden verhindert und nicht praktikable Auflagen für Hundehalter verhängt.
Der Zugang zu öffentlichen Hundeheimen ist stark beschränkt, und es gibt wenige Möglichkeiten, Hunde zu adoptieren. Hundehalter müssen sich bei den Behörden sogar abmelden, wenn sie ihren Wohnsitz länger als zwei Wochen verlassen – eine Auflage, die weder angemessen noch praktikabel ist.
VIER PFOTEN hat einige Schwachstellen in der Ausgestaltung gefunden, und genau hier wollen wir nun ansetzen. Hundehalter werden wie Inhaftierte behandelt, und die städtischen Behörden werden durch das Chaos aneinander geraten. Adoptionen werden verhindert, andererseits aber schafft man einen Nährboden für Betrug und illegale Geschäfte rund um das Töten von Streunertieren. Das Gericht könnte dieses Gesetz bereits bei der ersten Anhörung, die in Kürze ansteht, außer Kraft setzen.
Hunde werden bis zum Tod gequält – ohne Konsequenzen für die Täter
In den vergangen Monaten haben wir bereits über 70 Missbrauchsfälle an Hunden zur Anzeige gebracht (Tiere, die durch Schusswaffen starben oder verletzt wurden, Vergiftungen und andere Gräueltaten). Das Tötungsgesetz geht einher mit zusätzlichen Missbrauchsfällen. Die Tiere werden ohne Konsequenzen für die Täter bis zum Tode gequält, und die Polizei sieht tatenlos zu. Bis dato gelang es der Polizei nicht, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
VIER PFOTEN fordert die rumänische Regierung auf, das bestehende Tötungsgesetz zu revidieren und eine Dringlichkeitsverordnung zu veranlassen, die das Töten aufhebt und die Streunerpopulation auf humane und nachhaltige Weise reguliert.
© VIER PFOTEN | Gabriel Paun
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