Wer steckt hinter der neuen Tierpolizei?

Wer steckt hinter der neuen Tierpolizei?

Autor: V.N.

ansvsawappenWas die Tierpolizei betrifft, die im Oktober in Rumänien starten soll und die von der Nationalen Behörde für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit von Rumänien, der A.N.S.V.S.A., geleitet wird, lohnt es sich, nochmals auf letztes Jahr zurückzublicken, als das neue Tötungsgesetz im rumänischen Parlament besprochen und deren Anwendungsnormen ausformuliert und bestimmt wurden. Dabei ist besonders darauf zu achten, welche Rolle die A.N.S.V.S.A. dabei gespielt hat, auch im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister.
Es bleibt abzuwarten, wie seriös und effizient die A.N.S.V.S.A. tatsächlich Verstösse gegen das Tierschutzgesetz ahnden und städtische Tierheime kontrollieren sowie vorhandene Missstände bestrafen wird.

Aktuelle Berichte:

27.7.2014 Artikel auf einem rumänischen Onlineportal. Übersetzung V.B. Ohne Gewähr:
Quelle: https://ro.stiri.yahoo.com/se-%C3%AEnfiin%C5%A3eaz%C4%83-poli%C5%A3ia-animalelor-noul-serviciu-va-func%C5%A3iona-132130389.html?cmp=rofb

Tierpolizei und Anti-Betrugsabteilung

Es gibt zwei neue Abteilungen, die  in Rumänien innerhalb der nationalen Behörde für Veternärwesen und Lebensmittelsicherheit ANSVSA bald ihre Arbeit aufnehmen werden. Stellvertretend sagt ANSVSA-Präsident Vladimir Mănăstireanu, gegenwärtig in Oradea, dass durch die Schaffung dieser neuen Strukturen versucht wird, Betrugsfälle zu beseitigen und sich für eine Verbesserung der Gesundheit für Mensch und Tiere einzusetzen.

Ab Oktober wird jede Beschwerde von Misshandlungen gegenüber eines Tieres durch die neue Abteilung für Tiere im Land verfolgt werden.

“Die Rolle dieser Tierpolizei wird es sein, neben der Kontrolle des tierärztlichen Tier-Tracking-Status (sprich, die Registierung der Hunde per Mikrochip), Behörden oder NGOs zu bestrafen, wenn diese in irgendeiner Form die Gesetze des Tierschutzes verletzen”, sagte Vladimir Mănăstireanu Präsident ANSVSA.

Diese Behörde wird sich auch mit der Situation und dem Umgang mit den Strassenhunden in Tierheimen beschäftigen. Derzeit wird der rumänische Staat von der internationalen Tierschutzorganisation “VIER PFOTEN“ verklagt, weil er in seinen städtischen Tierheimen nicht dafür sorgt, dass die Aussetzung der Anwendungsnormen des Tötungsgesetzes 155 , befolgt wird, die durch das Appellationsgericht am 20.6.2014 als gesetzeswidrig erklärt wurden und die seitdem als illegal gelten. Seitem ist u.a. das Einfangen von Strassenhunden und das Töten von gesunden Hunden nicht mehr erlaubt. Doch kaum ein städtisches Tierheim hält sich daran.

“Wir haben (durch die Mithilfe der ANSVSA) für die hauptsächlich technische Unterstützung in der zweiten Phase des Prozesses gesorgt und einen Appell an die Regierung gerichtet und wir glauben fest daran, dass wir diesen Prozess gewinnen werden“, so VIER PFOTEN. Das betrifft jedoch nicht die Gesetzesverordnung 155 selbst, sondern nur die Anwendungsnormen”, betont der Präsident ANSVSA.

Ein weiterer Schritt wird die neu gegründete Anti-Betrugsabteilung sein. “Jedem Verdacht wird von uns nachgegangen und städtische Tierheime werden offiziell  kontrolliert im Hinblick auf Unregelmässigkeiten.“

Die beiden Abteilungen, Anti-Betrug und die Tierpolizei beginnen in 60 Tagen zu arbeiten.

18.3.2014 (Quelle: MaP of Hope)

Bukarest (ADZ) – Seit Samstag ist eine Verordnung der Veterinärbehörde (ANSVSA) in Kraft, laut welcher Hundebesitzer ihre Vierbeiner mit Identifikationsmikrochips versehen und bei einem Tierarzt registrieren lassen müssen. (Laut Gesetz haben die Hundebesitzer bis Ende 2014 Zeit, diese Forderung zu erfüllen)

Wie ANSVSA-Präsident Vladimir Mănăstireanu am Freitag in einer Pressekonferenz bekannt gab, müssen neu geborene Tiere innerhalb von 90 Tagen bzw. vor Verkauf, Schenkung oder vor Ausführung in den öffentlichen Raum identifiziert und registriert werden. Bei Hunden, die bereits über 90 Tage alt sind, muss dies vor dem 1. Januar 2015 bzw. vor Verkauf, Schenkung oder vor Ausführung in den öffentlichen Raum geschehen.

Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen von 2000 bis 5000 Lei (rund 450 – 1100 Euro) Ebenfalls bis zum 1. Januar 2015 müssen Hunde aus Mischrassen kastriert werden – hier drohen den Besitzern Strafen zwischen 5000 und 10.000 Lei (rund 1100 – 2 300 Euro).

Die Daten, mit denen die Haustiere im Hunderegister (RECS) eingetragen werden, können über das Webportal http://www.rompetid.ro überprüft werden.

Rückblick von V.B. Zusammengestellt:

1. Dokument:

Ein Bericht über die europäische Intergroup Tierschutz Delegationsreise nach Bukarest und ihre Treffen nach Verabschiedung des neuen Tötungsgesetzes in Rumänien Ende September oder Oktober 2013:

Streunende Hunde IN RUMÄNIEN

Die Delegation:

Mr. Januz Wojciechowski, MEP (ECR, PL), Honorary President of the EP Animal Welfare Intergroup
Mr Andrea Zanoni MEP, (ALDE, IT) Vice-President of the Animal Welfare Intergroup
Karolina Tomaszewska, Assistant to Mr Wojciechowski MEP
Magdalena Majerczyk, AGRI- Political Adviser of the ECR Group
Dr David Pritchard, expert of the federation of veterinarian of Europe -FVE
Andreas Erler, Animal Welfare Intergroup Secretariat

Anlass für die Reise:

Der Grund für die Intergroup Delegationsreise nach Bukarest war, konkretere Informationen von den rumänischen Behörden und nationalen NGOs bezüglich des aktuellen Stands im Hinblick auf die Umsetzung des Strassenhunde-Managements zu bekommen.

Die Meetings

1. Treffen mit Vertretern der Nationalen Vereinigung für Tierschutz in Rumänien (FNPA) und
mit Journalisten

Ein Briefing von der National Federation of Animal Protection (FNPA) wurde vor der Sitzung
mit den Beamten organisiert. Die NGOs drückten ihr Misstrauen gegenüber der behördlichen Massnahmen und den Anwendungsnormen der neuen Gesetzgebung aus, was die „Einfangen-Kastrieren-und-wieder-freilassen-Methode“ verhindern und die Anzahl getöteter Hunde erhöhen wird, und somit nicht im geringsten das eigentliche Problem an der Wurzel packen wird.

2. Konferenz bei der Nationalen Veterinärwesen- und Lebensmittelsicherheitsbehörde von Rumänien, der A.N.S.V.S.A.

Dr. Maximilian Dragan, der Referatsleiter für Identifizierung, Registrierung und Tierschutz und sein Team begrüsste die Delegation und entschuldigte sich für die Abwesenheit von Vladimir Manastireanu, Präsident der Nationalen Veterinärwesen- und Lebensmittelsicherheitsbehörde, der kurzfristig ins Parlament für eine Debatte über die Anwendungsnormen des neuen Tötungsgesetzes im Hinblick auf die Durchführung des Strassenhunde-Managements berufen wurde. Herr Wojciechowski und Herr Zanoni erklären der Anlass für ihren Besuch, der in erster Linie erfolgt, um die Massnahmen zu verstehen, die die Behörde verabschiedet hat und um ihre Zukunftspläne zu diskutieren.
Maximilian Dragan hielt fest, dass die A.N.S.V.S.A. direkt an den Ministerpräsidenten Victor Ponta berichtet. Er fasste die neue Gesetzgebung zusammen, die die Umsetzung eines neuen Strassenhundepopulation-Kontrollprogramms unterstützt, gemäss Empfehlungen der Konvention des Europarates zum Schutz von Haustieren und OIE Richtlinien.(so sollte es gewesen sein, was blieb jedoch davon übrig V.B. ). Er stellt auch nochmals die Befugnisse und die Verantwortung in dieser Angelegenheit sowohl der Veterinärdienste als auch der lokalen Behörden klar. Die A.N.S.V.S.A. wird entsprechende Anwendungsnormen formulieren, um den Tierschutz bei der Durchsetzung des Hundepopulation-Streunerprogramms zu verbessern. Die Anwendungsnormen sind derzeit in einer Phase der Beratung, sollten aber zu Beginn des nächsten Jahres (2014) in Kraft treten.

Sie werden die folgenden Aspekte umfassen:

– Details bezüglich Erfassung, Handhabung und Transport von Strassenhunden
– Öffentliche Informationen über Besitzansprüche von Hundebesitzern und Adoptionen der Hunde
– Die Verlängerung des Aufenthalts in städtischen Tierheimen von Hunden, die weder von ihrem Besitzer zurückgefordert, noch adoptiert wurden.
– Die Beteiligung von Tierschutzverbänden oder Stiftungen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Strassenhundepopulation-Kontrollprogramm
– Ärztliche Untersuchung, Behandlung und Impfung der Strassenhunde
– Verbindliche Aufzeichnungen in öffentlichen und privaten Tierheimen
– Details zur Euthanasie von Strassenhunden und ihrer Entsorgung

Die Anwendungsnormen wurden Mitte Oktober 2013 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

Im Gegensatz zu den Behauptungen der NGOs, plant das Veterinärwesen (also die A.N.S.V.S.A.!), Sterbehilfe durch Tierärzte mit tödlichen Injektionen zu beschränken und für die Transparenz des Kontrollverfahrens zu sorgen.  Eingefangene Strassenhunde werden Mikrogechipt und auf einer Datenbank für Strassenhunde registriert. Diese werden in öffentlichen, städtischen oder privaten Tierheimen für mindestens 14 Arbeitstage gehalten, um es Hundebesitzern oder Adoptanten zu ermöglichen, ihren bzw. einen Hund, nachdem er geimpft und kastriert wurde, herauszuholen.
Strassenhunde können auch länger als 14 Tage in Tierheimen bleiben, auch wenn sie nicht adoptiert und oder vom ihrem Besitzer abgeholt worden sind.  Adoptionen werden durch öffentliche Kampagnen innerhalb Rumänien unterstützt.

In Anerkennung der Notwendigkeit, einen Zuwachs aller gängigen Hunderassen zu verhindern (die nicht in einem Stammbaum-Register vermerkt sind), verlangt das neue Gesetz von Hundebesitzern, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (also bis Ende 2014), ihre Hunde zu kastrieren und registrieren zu lassen. Es ist vorgesehen, säumige Hundebesitzer zu verfolgen und mit hohen Bussgeldern zu bestrafen. In Städten werden private Tierärzte, die auch das I & R-System befolgen, die Kastrationen zu Lasten der Hundebesitzer übernehmen. Doch die Behörden werden auch weiterhin auf die anhaltende Unterstützung der NGOs bei Kastrationen und Adoption zählen.
In ländlichen Gebieten gibt es über 5 Millionen Hunde, die von etwa 2500 privaten Landtierärzten  jährlich gegen Tollwut geimpft werden sollten, dies ist vertraglich mit den Behörden geregelt.  Die Tollwut-Impfung wird durch EU-Mittel unterstützt. Landtierärzte wären auch für die Identifizierung und Registrierung sowie die Kastrationen verantwortlich, auf Kosten der Hundebesitzer oder  NGOs.

Maximilian Dragan war sich der Herausforderung für diese Aufgabe bewusst und dem Risiko,  dass Hunde auf dem Lande massenhaft ausgesetzt werden könnten, wenn diese von ihren Besitzern aus Kostengründen innerhalb der gegebenen Frist nicht kastriert werden würden.

David Pritchard von der FVE wies auf die logistische Herausforderungen hin und betonte die Notwendigkeit einer wirksamen Informations- und Erziehungskampagne für Hundebesitzer im Rahmen eines verantwortungsvollen Hundehalter-Programms. Er wies auch auf die Vorteile der Kastration hin. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Anzahl der Strassenhunde weder durch Massentötungen noch den Bau von neuen Tierheimen langfristig reduziert werden könne. Deshalb ist es wichtig, Richtlinien bzw. eine Vorgehensweise zu haben, die der Populationsdynamik gerecht wird und diese versteht,  um zu intervenieren, zu reduzieren und eine niedrige Reproduktionsrate von Haushunden zu gewährleisten.

Maximilian Dragan antwortete, dass das A.N.S.V.S.A. die wichtigsten Hauptaspekte des
Problems berücksichtigt habe und die Situation in Übereinstimmung mit ihren neuen methodischen Anwendungsnormen auswerten würde. Zusammen mit diesen neuen  Anwendungsnormen planen sie öffentliche Kampagnen mit Bildungsinhalten, ein Management-Plan für die Durchführung von Kastrationen, Registrierungen, Identifizierungen und Adoptionen.

Der Schwerpunkt dieser Aktion wird die die Förderung einer verantwortungsvollen Haustierhaltung sein.

Maximilian Dragan bat um die europäische Solidarität anderer Veterinärdienste und Tierärzte, Rumänien bei dieser Herausforderung zu unterstützen.

Der Widerstand von Hundebesitzern, ihre Hunde zu kastrieren, wird eine potentielle Barriere sein, die behoben werden muss.

Der kürzliche Tod eines 4-jährigen Jungen, der von einem geimpften und kastrierten Hund einer NGO (Stimmt so nicht. der Hund wurde vom Besitzer eines Privatgeländes, wo der Junge angeblich totgebissen worden war von einer NGO übernommen und als Wachhund eingesetzt, Anm. V.B.) übel zugerichtet worden war, hat die öffentliche Meinung sehr aufgewühlt, sodass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung fordert, die  Hunde von den Strassen zu holen.  Die Freilassung von geimpften und kastrierten Hunden werde nicht mehr akzeptiert.

(MEPS) Die Delegation dankte Maximilian Dragan und seinem Team für ihre Erklärungen und auch für seine Einladung, mit der Intergroup in Kontakt zu bleiben.

3. Treffen mit Sorin Mircea Oprescu, General Bürgermeister von Bukarest

Der Bürgermeister von Bukarest und sein Team beschrieben die bereits seit längerem andauernden Schwierigkeiten bezüglich der Strassenhunde- Population-Kontrolle und den Tierheimen. Seit Beginn seiner Amtszeit verbrachte er bereits rund 200 Stunden damit, NGOs zu treffen, mit begrenzte Wirkung. Einige Fortschritte wurden erzielt, weil beide, städtisch Tierheime und NGO’s durch die „Einfangen-Kastrieren-und-wieder-Freilassen“-Programme etwa 100 000 streunende Hunde kastrieren konnten. Er erkannte aber, dass die Stadt nicht in der Lage war,  Haushunde kastrieren zu lassen, die einen Besitzer hatten, obwohl sie eine der Hauptursachen für den hohen Bestand von Strassenhunde seien. Trotz dieser Bemühungen stieg die Gesamtzahl von Streunern in Bukarest weiterhin an. Zu den Schwierigkeiten, denen man beim Einfangen der Streuner begegnete, kam hinzu, dass man Hunde aus der Stadt, ausserhalb, in den umliegenden Wäldern auszusetzen begann, wo sie kaum zu Fressen fanden und deshalb vermehrt Jagd auf Hühner machten. Wenn sich dann aber in einigen Stadtbezirken die Anzahl Streuner einmal reduziert hatte, wurden wieder neue Hunde ausgesetzt oder Streuner aus anderen Stadtteilen migrierten in diese Stadtteile.
Auch wurde die Chance von Tierärzten, Tierheimen sowie NGOs genutzt, auf betrügerische Art für  sich selbst einen finanziellen Vorteil aus den Zahlungen, die im Rahmen der Streuner-Kontrollprogramme getätigt wurden, zu verschaffen. In der Tat war die Anzahl von NGOs von 7 im Jahr 2001 auf 57 in 2013 angestiegen. Einige erschienen vor dem Rat, um mit Strassenhunden auf betrügerische Art Geld zu verdienen.
Alle Streuner in der Stadt wurden von Tierärzten mit einer Giftspritze eingeschläfert. Die Stadt hat keine andere Methoden angewendet. Ein NGO-Mitglied hatte offenbar falsche Anschuldigungen verbreitet. So soll ein kommerzielles Unternehmen planen, Tierheime mit Gaskammern zu bauen.
Für die Bewachung und Kontrolle der Arbeit wurde die Stadt in kleine Bereiche unterteilt. Erst kürzlich wurden Bereiche, in denen Streuner eingefangen wurden, eingezäunt.

Seit dem Vorfall im September hat das Hundefängerteam der Stadt (ASPA) ihre Aufmerksamkeit in erster Linie auf aggressive Hunde gerichtet, dann auf die jungen Hündinnen. Seit diese Anwendungsnormen eingeführt wurden, hat sich die Anzahl der gemeldeten Hundebisse von Monat zu Monat stetig verringert. Doch es ist nicht klar, ob es einen kausalen Zusammenhang gibt, da aus unbeaufsichtigten Bereichen ohne zielgerichtete Kontrollen berichtet wurde.

Vor kurzem wurde die Rechtmässigkeit, Streuner nach der Kastration wieder freizulassen in Frage gestellt, sie sei aufgrund der EuGH-Interpretation der Konvention des Europarates zum Schutz der Haustieren ohne Rechtsgrundlage.(?) Auch nationale Gesetze zeigen, dass die Stadt für die Strassenhunde verantwortlich ist und die daraus entstehenden Verpflichtungen wahrnehmen muss. Die Kosten für das Einfangen eines Hundes wurden so um 50 Lei (rund 11 Euro! Nicht 50 Euro) berechnet, das Kastrieren, Impfen, medizinisch Behandeln und die Haltung eines Hundes kostet für den ersten Monat 200 Lei (rund 45 Euro) – Dies ist im Vergleich viel mehr als eine finanzielle Unterstützung, die einem Kind pro Monat gegeben wird. Die Kosten, die die Stadt für Strassenhunde-Kontrollprogramme ausgibt, werden von der Öffentlichkeit nicht geschätzt und wurden von einigen NGOs angefochten.

Der Bürgermeister war sich der möglichen Auswirkungen bewusst, die Geschichten über den Missbrauch von Strassenhunden auf den Ruf der Stadt und das Land haben könnten, was er sehr bedauerte, da die Menschen in Rumänien eine lange Tradition hatten, was die  Pflege und Haltung von Tieren betraf.

Die EP-Delegation hatte die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger der EU zum Ausdruck gebracht und sie verwies auf die Notwendigkeit, dass alle Parteien in Rumänien zusammenarbeiten müssen, um die Population von Streunern zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Hunde mit Respekt behandelt werden.

Man bedankte sich beim Bürgermeister und seinem Team  für ihre Informationen und der MEPS versprach nach Möglichkeiten zu suchen, wie und auf welche Weise die EU Hilfe und Unterstützung anbieten und zur Verfügung stellen könnte. Sie würde gerne auch in Zukunft diesen sinnvollen Dialog fortsetzen, denn das Streuner-Problem sei auch in anderen Gebieten der EU eine wichtiges Thema.

4. Treffen der Medien

MEPS gab den rumänischen Medien Interviews, die grosses Interesse zeigten, was gleichzeitig die grosse Aufmerksamkeit auf Grund einiger Streuner-Attacken widerspiegelte. MEPS betonte das
konstruktive und informative Treffen, das sie mit der Nationalen Veterinärwesen- und Lebensmittelsicherheitsbehörde von Rumänien, der A.N.S.V.S.A., dem Bürgermeister von Bukarest und den NGOs hatten. Die Delegation war jetzt viel besser über die neuen Gesetzesvorschriften und Anwendungsnormen sowie über die daraus resultierenden Herausforderungen bei deren Umsetzung informiert.

2. Dokument:

Gepostet auf Map of Hope am 6. Dezember 2013

Wie geht es weiter mit Rumäniens Streunerhunden?

Quelle: Tierschutzverein Robin Hood

Wie geht es weiter mit Rumäniens Streunerhunden?

Am Donnerstag, dem 5.12.2013, gab es ein Arbeitstreffen mit der Nationalen Behörde für Veterinärwesen- und Lebensmittelsicherheit, der A.N.S.V.S.A in der rumänischen Botschaft in Wien.
Das Gesetz wurde vorgestellt und kann nicht mehr geändert werden, das ist die schlechte Nachricht. Alle Hunde sollen von den Strassen weggefangen werden und in Tierheime gebracht werden, dann sollen sie adoptiert werden. Passiert dies nicht, werden sie nach 14 Arbeitstagen eingeschläfert. Zahlreiche Tierschützer aus Österreich, Deutschland und auch Rumänien waren bei dem Gespräch dabei und übten Kritik an dem Gesetz. Denn einen Hund innerhalb von 14 Tagen zu vermitteln, ist fast unmöglich…
Doch es gibt auch gute Seiten: Man will den Rat der Tierschützer hören, betreffend Bau von Tierheimen, Adoptionen, Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung für die Bevölkerung, Schulvorträge und sucht eine konstruktive Zusammenarbeit. (was ist davon geblieben, Anm. V. B.)
Die Tierheime sollen für alle offen sein, jeden Tag, auch am Wochenende. Eine Tierpolizei wird gegründet und soll u.a. Tierquälereien strafrechtlich verfolgen (erst ganze 9 Monate später  wird diese so genannte Tierpolizei ihre Arbeit aufnehmen, Anm. V.B.). Auch wird es verboten sein, Hunde aus anderen Städten in die Tierheim von Nachbarstädten zu bringen, was momentan immer wieder geschieht, die Hundefänger fangen wo auch immer und bringen die Hunde in andere Heime, die manchmal gar kein massives Streunerproblem haben… (s. u. in diesem Zusammenhang auch die von der ANSVSA genehmigten Änderungen von gewissen Anwendungsnormen, Anm. V.B.) Ausserdem wird es eine Kastrationspflicht und Registrierpflicht für alle Hunde geben. Die Frage dabei, wie soll das finanziert werden? Gerade die arme Landbevölkerung kann sich es nicht leisten, ihren Hund kastrieren zu lassen…hier werden noch viele Probleme auftreten…Robin Hood will jedoch helfen, versuchen, das Beste im Sinne der Hunde zu machen, nicht gleich alle Türen zuschlagen, das hilft keinem Hund. Wir hätten uns jedoch ein anderes Gesetz gewünscht: Nämlich die Kastration der Hunde und das Zurückbringen auf ihre angestammten Plätze, einzig dies könnte nachhaltig helfen, die Hundezahl tiergerecht zu reduzieren.
Die Tierschützer waren sich einig, dass das Gesetz nicht funktionieren wird, darauf sagte uns der Präsident der A.N.S.V.S.A , Vladimir Alexander Manastireanu zu, das Gesetz würde nach 5 – 6 Monaten geändert, wenn es nicht funktioniert. Darauf darf man wirklich gespannt sein!
(…)

3. Dokument:

Die Bestimmungen zur Anwendung des Euthanasiegesetzes wurden durch die Bürgermeister zu Lasten der Bürger und Tiere und zu Gunsten der Bürgermeister geändert

Carmen ARSENE, Präsidentin der Nationale Vereinigung für Tierschutz in Rumänien  (FNPA)

11.Dezember 2013

Zusätzlich zu den Besuchen beim Parlament, um sicherzustellen, dass die Tötungen von Strassenhunden erneut gesetzlich erlaubt werden, hat der Bürgermeister von Pitesti, Tudor Pendiuc, als Vorsitzender des Grossstädteverbandes Rumäniens (AMR) seine Initiativen in diesem Bereich fortgesetzt und Druck gemacht, um die Änderungen der Anwendungsnormen innerhalb des Tötungsgesetzes, welche durch die Nationale Behörde für Tier- und Lebensmittelschutz – ANSVSA ausgestellt wurden, voranzutreiben. Vor nur einigen Tagen hat nun die ANSVSA sämtliche Wünsche der AMR übernommen. Dadurch werden ohne jede Logik die Vorschriften geändert werden und somit grosse Schäden gegenüber den Bürgern, gegenüber den Tieren und  den Kommunalbudgets verursacht werden. Gleichzeitig werden durch diese Änderungen die Bürgermeister und die Unternehmen, die unmittelbar am Hundemanagement beteiligt sind, für sich erhebliche finanzielle Vorteile daraus ziehen können!

Den Rathäuser genügen die Hunde in den eigenen Städten nicht! Sie kämpfen darum, über noch mehr Hunde zu verfügen, denn jeder Strassenhund ist bares Geld!

Jeder konnte sich fragen, worin das Interesse von AMR lag, die Vorschriften dahin zu ändern, dass neu ein Rathaus berechtigt ist, Hunde auch an anderen Orten zu fangen, dann in die eigene Stadt zu befördern und in den eigenen Tierheimen zu töten!

Jeder würde sich fragen, wo die minimale Begründung des unglaubwürdigen Mottos liegt, dass das neue Gesetz die “Adoptionen” und nicht  “Das Töten” der Hunde fördern will, (auch wenn viele Hunde bereits nach 14 Tagen getötet werden). In Wahrheit werden die Adoptionen so stark beschränkt und behindert, dass es fast unmöglich ist, einen Hund aus einem städtischen Tierheim zu adoptieren: demzufolge wünscht die AMR die drastische Kürzung des Adoptions- und  Hundebesitzer- Rückforderungs-Programms, wahrscheinlich aufgrund des Modells, das in Pitesti anwendbar ist (d.h. 2 Stunden pro Woche und nur morgens und nur während der Arbeitstage, wenn die meisten Personen arbeiten, sind die städtischen Tierheime geöffnet!).

Die Bürgermeister haben kein Interesse, prioritär die aggressiven und gefährlichen Hunde, die Rudel, zu fangen.

Die Bürgermeister haben kein Interesse, sich erstens um Problemhunde gemäss der Anwendungsvorschriften zu kümmern, so dass AMR diese Bestimmung aufgehoben hat.

Die gewinnbringenden Verträge bleiben “gesetzmässig”

Um die Anzahl der gewinnbringenden Verträge so stark wie möglich zu verringern, war durch die Anwendungsnormen vorgesehen, dass die ANSVSA auf ihrer Webseite die Preisliste mit den geschätzten Kosten für Futter und Arzneimittel aufgrund der üblichen Marktpreise veröffentlichen sollte. AMR hat folgende Änderung durchgesetzt: die Auflistung dient nur „zur Information”! Demzufolge haben die interessierten Rathäuser die Möglichkeit, Verträge mit den gewünschten Unternehmen über den Ankauf von Lieferungen und Leistungen auf der Basis von willkürlichen und übertriebenen Preisen abzuschliessen.

Da schon nachgewiesen wurde, dass die Massentötungen wirkungslos sind und das Problem dadurch nicht gelöst wird, ist das Geschäft in Zusammenhang mit den Strassenhunden und das Interesse vieler Rathäuser daran, dass sich immer genug Hunde auf der Strasse befinden, gut nachvollziehbar.

4. Zitate aus:

Carmen ARSENE, Präsidentin der Nationalen Vereinigung für Tierschutz Rumänien/National Federation for Animal Protection (FNPA) zu den Hintergründen und zur aktuellen Situation der Strassenhunde in Rumänien

17.7.2014
(…)

Die Veterinärbehörde ANSVSA und das Kollegium der Tierärzte in Rumänien (CMV) – Institutionen, die sich  in jedem anderen Land normalerweise für das Wohlergehen und das Leben der Tiere einsetzen und es verteidigen würden, – haben im neuen Tötungsgesetz die Tatsache festgehalten, dass Sterbehilfe in Übereinstimmung mit dem geltenden Euthanasie-Code geleistet werden muss, der von der Hochschule für Tierärzte in Rumänien erstellt und veröffentlicht wurde!
So können laut neuem Gesetz no.258/2013 gesunde Hunde mit Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Kaliumchlorid, Stickstoff, Elektroschocks, Pistolen  “euthanasiert” werden – grausame Methoden, die in der EU unakzeptabel sind. Doch nicht genug. Zusätzlich hat die rumänische Veterinärbehörde das gesetzlich verankerte Recht der NGOs, bei der Euthanasie der Hunde in städtischen Tierheimen anwesend zu sein, aus dem Gesetz gestrichen !

(…)

MISSBRAUCH, IGNORANZ UND KOMPLIZENSCHAFT DER BEHÖRDEN UND STAATSANWÄLTE

Die Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Tierschutzverordnung und für das Management von streunenden Hunden verantwortlich ist, ist die nationale Behörde für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (ANSVSA) auf Grund ihrer Gebietseinheiten: Den Gesundheits-und Veterinärbereich (DSVSA). Aber ihre gelegentlichen Kontrollen (in der Regel erfolgten diese auf Grund der vielen Beschwerden von Bürgern oder NGOs) ändern nichts. Die meisten der offiziellen Antworten der DSVSA lauten immer gleich: “Unsere Kontrolle ergab, dass alle Tierschutzstandards und die geltenden Rechtsvorschriften erfüllt sind.”

(…)

Durch das Dulden, dass Hunde durch ihre Ineffizienz, ihr Desinteresse oder Eigeninteresse weiterhin sterben bzw. getötet werden, tragen diese Institutionen tatsächlich zur Kontinuität der Tierquälerei bei. Indirekt wenden sich ihre Handlungen sogar gegen die Tiere, gegen Tierliebhaber
und tragen dazu bei, dass Tierschutzorganisationen verfolgt und erpresst werden .

Trotz des Nachweises von Rechtswidrigkeiten, ignorieren die Staatsanwälte und Richter die zahllosen Beschwerden und die meisten ihrer Entscheidungen unterstützen in der Tat sogar die Gesetzesbrecher. Die Ignoranz und Mitschuld der Behörden unterstützt in Wahrheit die Tierquälerei. (…)