Antrag seitens Berufungsgericht zurückgewiesen

Qarum sich jetzt durch die Antragsablehnung nichts ändert, und das Töten weitergehen wird. Erläuterungen von Rumänischen Tierrechtlern und weitere Infos

reali

Bild Realitatea

Zusammenfassung von der Facebookseite von Petra Schneider mit deren Erlaubnis übernommen

Das Berufungsgericht wies den Antrag von VP-Bukarest auf Nichtigerklärung des Gesetzes, das die Euthanasie von streunenden Hunden erlaubt zurück.
(eine Stellungnahme dazu von VP konnte noch niemand dazu finden)

http://www.realitatea.net/curtea-de-apel-bucure-ti-respinge…

In dem selben Prozess hat Combaterea Abuzurilor in Brasov teilweise gewonnen http://portal.just.ro/64/SitePages/Dosar.aspx

Claudiu Dumitriu : Es gibt noch eine Appelations Moeglichkeit bei der höchsten Instanz Rumaniens. Aber die Chancen sind nicht sehr gross.Sowieso, “wir probieren durch Anwendungsnormen ein Gesetz der von Parlament gewahlt war zu stoppen. Das hat fast keine Chancen. Einzige was das Elend stoppen kann ist Änderung des Gesetzes. Wir bleiben dran.”

Jeder Prozess hat zumindest 2 Instanzen. In unseren Verfahren ist die erste Instanz ist Court of Appeal Brasov (Bukarest für Vier Pfoten). Und nach der ersten Instanz gehen alle in Widerspruch – Appelation (Regierung, Combaterea Abuzurilor, und Vier Pfoten). Auch die Federation von Marius Marinescu Fpam, die in erster Instanz sowohl die Suspendierung der Normen wie auch die Anulierung des gesetzes verloren hat , hat einen Widerspruch-Appelation gemacht. Alles wird sich bei Hohster Instanz entscheiden (Inalta Curte de Casatie si Justitie a Romaniei). Bis jetzt Fpam hat alles verloren, Vier Pfoten Suspendierung gewonnen und Anulierung verloren, und nur Combaterea Abuzurilor hat Suspendierung gewonnen und auch Anulierung teilweise.

Das Toetungs-Gesetz war nie ausser Kraft, lediglich die verwaltungsrechtlichen Durchfuehrungsbestimmungen – Normen dazu.
Daran hat sich durch die Ablehnung der von VP beantragten Annulierung des Gesetzes nichts geändert bis zu einer Entscheidung vor dem höchsten Gericht.

Das Gesetz war und bleibt gültig. die Normen-Durchfuehrungsbestimmungen sind und bleiben suspendiert.

Es bleibt Auslegungssache, ob mit den schwebenden Verfahren Fangen und Toetungen illegal sind, zumindest aber dort wo private Firmen damit beauftragt sind. Ausschlaggebend ist derzeit, dass die Suspendierung der Durchführungsbestimmungen zum Tötungsgesetz (=Aufhebung, Außerkraftsetzung) weiterhin gültig ist, landesweit (da die Gesetzgebung landesweit greift) und die Teilannulierung rechtsgültig ist. Insofern handelt beispielsweise die ASPA nach Auslegung! des Tierschutzes ! dieser Urteile in Bukarest VP und Brasov, Claudiu) rechtswidrig, da sie nach wie vor einfangen und da sie nach wie vor mit privaten Hundefängerfirmen agieren und dies kann als Verletzung der Rechtsstaatlichkeit ausgelegt werden. Entschieden wird das erst endgültig auf oberster Instanz.

E.L. “In einem Rechtsstaat innerhalb der EU sollte das nicht akzeptiert werden, insbesondere sollte das auch ein Dorn im Auge des neuen Präsidenten sein. Hoffe sehr, dass Herr Eck über die aktuell erreichte Rechtslage informiert ist und dies entsprechend beim Termin mit dem Präsidenten anspricht.”