Ende der Merck-Studie am LPT: “Nebenschauplätze” und viele tote Tiere

Irgendwann zwischen “Mitte Dezember 2019” (Merck-Studie endet) und “Ende Februar 2020” (LPT Mienenbüttel wird geschlossen) werden tatsächlich die Lichter dort möglicherweise ausgehen.

Eine Einordnung der verschiedenen Infos, Strömungen, Fakten, aber auch Intuition der letzten Tage habe ich versucht, in einem kleinen Video unterzubringen. Keine Bange. Es gibt keine Bilder von misshandelten Tieren, und auch (fast) keine Tränen, und die wenigen am Schluss wurden mir sofort fachmännisch versorgt. Aber dafür hoffe ich, einiges “sortiert zu bekommen” was inzwischen im Netz ziemlich durcheinander geht.

Vielen Dank für Eure Geduld für mehr als 20 Minuten Beitrag!”

Eckhard


Zitierte Texte aus dem Video

Eine Tötung aller Tiere war von Anfang an geplant und wurde, wie bei allen bei LPT durchgeführten Versuchen, behördlich geprüft und genehmigt.

Und aus dieser „genehmigten Tötung“ hüpfen jetzt, so Merck-Website, eine nicht definierte Anzahl von Beagles heraus:
Zitat Merck (link):

„Die verbleibenden Hunde der Studie werden wir in unsere Obhut nehmen. In Absprache mit den Behörden werden wir uns mit anerkannten Tierschutz-Organisationen für eine angemessene Unterbringung einsetzen.“


§ 17 TschG :
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(1) ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
(2) einem Wirbeltier
(a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
(b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“


(Bundesrat, Beschluss vom 07.06.2013 zur Tierschutz-Versuchstierverordnung, Drucksache 431/13 <B> S. 19).
„Auch Versuchstiere, die nicht mehr benötigt werden, stehen unter dem Schutz des Tötungsverbots
in § 17 Nummer 1 TierSchG (bzw. bei Kopffüßern § 1 Satz 2 TierSchG), d. h., sie dürfen nur getötet
werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund dafür vorliegt.


EU Recht Amtsblatt der EU L 276/43
(2) Am Ende des Verfahrens entscheidet ein Tierarzt oder eine andere sachkundige Person darüber, ob ein Tier am Leben bleiben soll. Ein Tier ist zu töten, wenn davon auszugehen ist, dass es weiterhin mittelstarke oder starke Schmerzen, mittelschwere oder schwere Leiden oder Ängste empfinden oder mittelschwere oder schwere dauerhafte Schäden erleiden wird.


Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung (Stand 2016)

Am Versuchsende entscheidet ein Tierarzt – oder bei Kleinnagern eine andere sachkundige Person – darüber, ob das Tier am Leben bleiben kann. Könnten die Versuchstiere nur unter Schmerzen oder mit Schäden weiterleben, so werden sie schmerzfrei getötet. Wenn sie gesundheitlich wieder völlig hergestellt sind, können sie an Privatpersonen abgegeben


Und, wenn man sich anschaut, wieviele Hunde alleine bei Beendigung dieser einen Studie sterben werden, und wenn man sich anschaut, wieviele andere Tiere getötet werden, wenn LPT sie nicht an andere Labore verkauft bekommt,

…dann sind diese (möglicherweise) 5 Überlebenden Beagles für viele Menschen ein grosser Erfolg

Aber: Ein Nebenschauplatz wenn man sich die Berge von Kadavern ansieht, die gleichzeitig entstehen…


Ich wünsche jedem dieser Beagle alles Gute. Einer Hündin davon ganz besonders!

Aber wir lassen uns nicht mit 5 Hunden abspeisen!

Wir wollen ALLE TIERE raus aus den Laboren!

Für immer

Und das wird noch ein langer Kampf!

Eckhard

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