LPT – Mienenbüttel 3 Wochen früher dicht

Einer von drei Standorten “unzuverlässig”. Betrieb in den anderen geht weiter?

Auf jeden Fall darf der Druck auf Tierversuchsindustrie, Politiker und Behörden nicht nachlassen! Termine der nächsten Veranstaltungen auf http://www.mapofhope.info/prostests !

Liebe Tierfreunde,

Die Entscheidung des Landkreises Harburg, die heute veröffentlicht wurde, war längst überfällig. Viele Monate nach nachgewiesenen massiven Verstößen gegen Tierschutzgesetz und gegen die Gesetzgebung, die Tierversuche in Deutschland reglementiert, hat der Landkreis Harburg das getan, was in seiner Macht stand.

Er hat einem (!) Standort des Skandal-Tierversuchsbetreibers Jost Leuschner uns seiner Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG die Tierhaltung untersagt.

Damit müssen die dort verbliebenen Hunde, laut Landkreis 96, jetzt innerhalb von 2 Wochen, vom Gelände herunter, somit geht an diesem Standort bereits Anfang – statt Ende Februar 2020 das Licht aus.

Wenn eine Behörde in einem Bundesland feststellt, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben ist, und mit sofortiger Wirkung die Tierhaltung untersagt, sollte man denken, dass das für alle Standorte gilt.

Dies ist aber nicht der Fall. Stand heute bedeutet:

Mienenbüttel:
Der Tierbestand muss innerhalb von 2 Wochen abgebaut werden. Allerdings hatte LPT angekündigt, diesen ohnehin zu schließen.

Neugraben:
Die Zentrale, in der auch geforscht wird, ist von der Entscheidung nicht betroffen. Hier gilt es, den Druck auf die Hamburger Behörden und Öffentlichkeit nicht nachzulassen.

Gut Löhndorf:
Die Außenstelle ist weiterhin im vollen Betrieb. In einem aktuellen Interview mit der Zürichsee-Zeitung sagt Jost Leuschner wörtlich: „LPT wird bis auf weiteres keine Studien an Affen, Hunden und Katzen aufgrund des medialen – in Form einer Hass- und Hetzkampagne und politischen Druckes durchführen…“ „…Studien an Nagern, Minipigs, Kaninchen sowie In-Veitro-Prüfungen, Immuntoxikologie oder analytische Dienstleistungen werden von dieser Entscheidung nicht in Mitleidenschaft gezogen…“

Aber: Wenn ein Betreiber in einem Bundesland für unzuverlässig erklärt wurde, wird es in den beiden anderen Bundesländern zunehmend schwieriger, zu erklären, warum sie bei derselben Person/Firma in ihrem Zuständigkeitsbereich zu keiner – oder gar einer anderen Entscheidung kommen!

Wohin gehen die Beagle?

Der LPT wird eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um alle derzeit noch in der Tierversuchsanstalt 96 Hunde – an geeignete Dritte abzugeben.

Die gute Nachricht, die hier versteckt ist: Überschüssige Labortiere könnten nach der Tierversuchsverordnung auch als “Überproduktion” getötet werden. Dies wird mit den Hunden aus Mienenbüttel definitiv nicht passieren. Hier wurde eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, im sie an “geeignete Dritte” abzugeben. Tötungen muss LPT schon seit Herbst einzeln den Behörden anzeigen, Tötungen würden die LPT Geld kosten, Abgabe jedoch nicht. Und Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund und seine Partner-Tierheime haben die Übernahme und Kapazität für alle ! Hunde aus Mienenbüttel mehrfach garantiert.

Es haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten Routinen entwickelt, gesunde/unkontaminierte Labortiere über eine Infrastruktur von Vereinen und Organisationen so an Privatpersonen abzugeben, dass ein Rückschluss aufgrund eines einzelnen Tieres auf seine Herkunft oder die an ihm durchgeführten Versuche i.d.Regel ausgeschlossen ist.

Diese Geheimhaltung liegt im Interesse der Tierversuchs-Industrie. Geht man darauf ein und hält sich daran, kann man Tiere retten. Tauchen Überschriften, Vermutungen, Vorwürfe etc… gegen einzelne Labore auf, die auf ein Missachten solcher Vorschriften hindeuten, wird die Industrie zunächst die Zusammenarbeit mit den in ihren Augen unzuverlässigen weil indiskreten Organisationen überdenken, möglicherweise aufkündigen, im schlimmsten Falle lieber von der gesetzlich vorhandenen Möglichkeit der Tötung aller nicht (mehr) benötigten Versuchstiere eher Gebrauch machen, als das Risiko von Negativpresse, Shitstorms etc… weiterhin einzugehen.

Labortiere sind besondere Tiere. Labortiere können innerhalb von wenigen Tagen der perfekte Familienhund werden, als sei nichts gewesen. Es kann aber auch ganz anders kommen. Daher gibt es Vereine, die genau diese Hunde mit viel Aufwand und Manpower in erfahrenen Teams bewerkstelligen.

Wer Social Media verfolgt und Google bemüht stösst auf zahlreiche solche Organisationen. Bei einigen ist aktuell eine erhöhte Anzahl von Vermittlungstieren festzustellen. Aber auch hier gilt: Wer hofft, ein LPT-Beaglechen zu bekommen, quasi als “Erinnerung an den gemeinsamen Kampf gegen Tierversuche” oder als Maskottchen, Seelenhund, wie auch immer, wird die Information, woher letztendlich der ihm anvertraute Hund tatsächlich stammt, nicht erhalten.

Wer Hunden ein schönes Zuhause geben will und kann, hat jederzeit die Möglichkeit, im Örtlichen Tierheim vorzusprechen. Dort sind Hunde deren Geschichte bekannt sind, deren Eigenschaften, Vorlieben und Ängste die Mitarbeiter einem im Beratungsgespräch erläutern können, und man weiss im Vorfeld eher, ob der Hund, den man gerne übernehmen würde, zu dem Umfeld, das man geben kann, passen könnte.

Tierversuchstiere sind besondere Tiere. Sie sind quasi Überraschungseier in charmanter Verkleidung. Aber gerade, weil man weniger über sie weiss, und Prognosen schwerer fallen, machen die Organisationen sich mehr Mühe, und treffen “gefühlt härtere Auswahlentscheidungen”.

Freuen wir uns über jeden Hund, der von Tierschutzorganisationen, Tierheimen oder Versuchstier-Vermittlungs-Vereinen geholfen bekommt, ein neues, artgerecht-liebevolles Zuhause zu finden!

fiwaswird

Hier die Pressemitteilung von heute:

Seevetal. Der Landkreis Harburg hat mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis der LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) nach
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a) und b) Tierschutzgesetz am Standort in Mienenbüttel widerrufen. Nach gründlicher Prüfung kommt der Landkreis Harburg zu der Überzeugung, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben ist.
Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b TierSchG regelt die Erlaubnis, Wirbeltiere, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, zu halten. Mit dem Widerruf wird der LPT diese Tierhaltung untersagt. Der LPT wird eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um alle derzeit noch in der Tierversuchsanstalt lebenden Tiere – dabei handelt es sich um 96 Hunde – an geeignete Dritte abzugeben.
Wie auch schon in den vergangenen Wochen geschehen, muss das Veterinäramt im Vorfeld über die Abgabe informiert werden und erhält Name und Adresse des neuen Halters. Insgesamt 49 Katzen und 80 Hunde wurden bereits an Tierschutzorganisationen und vereinzelt an Privatpersonen vermittelt.
Die LPT hat die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Widerruf einzuleiten. Eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Detailliertere Aussagen zur Begründung des Widerrufs können aufgrund der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht gemacht werden.

Quelle: https://www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/lpt-landkreis-harburg-widerruft-erlaubnis-nach-11-tierschutzgesetz-901005314-20100.html?rubrik=1000042&fbclid=IwAR0EY9S45T-3pUlWUIgOeB2EFi_7SxHIG50cRKCG1lf9MIBTgdQd8BqgGTw