LPT: Fälschungen mit hohem Aufwand und krimineller Energie?

Gestern erschien eine Veröffentlichung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das betont,

  • für die GLP-Überwachung privater Labore wie der LPT nicht zuständig zu sein,
  • Fälschungen könnten grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden, aber wären nur mit hohem Aufwand und krimineller Energie möglich.
  • Das BfR sähe derzeit keinen Anlass, aufgrund der 24 LPT-Studien die Gesamtbewertung zu Glyphosat in Frage zu stellen.

Hier die Pressemeldung, wie sie das BfR herausgegeben hat:

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Tierschutzbestimmungen und Gute Laborpraxis: Bundesländer prüfen mögliche Verstöße eines Tierversuchslabors

Mitteilung Nr. 010/2020 des BfR vom 11. Februar 2020

Der Landkreis Harburg hat nach eigenen Angaben die Betriebserlaubnis eines Labors der Prüfeinrichtung „LPT Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG“ am Standort Mienenbüttel widerrufen. Es besteht der Verdacht, dass gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen wurde. Diese Vorwürfe werden nun von den zuständigen Behörden geprüft. Darüber hinaus wird in den Medien berichtet, dass das genannte Labor Studienergebnisse manipuliert und damit gegen die Grundsätze der „Guten Laborpraxis“ (GLP) verstoßen haben soll. Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sowie der GLP-Grundsätze kontrollieren die Bundesländer durch ihre jeweils zuständigen Behörden. Grundlagen der GLP-Überwachung sind das Chemikaliengesetz und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Guten Laborpraxis. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist an solchen Inspektionen nicht
beteiligt. Die GLP dient dazu, Qualität und Vergleichbarkeit von nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen, Gemischen und Lösungen für die wissenschaftliche Bewertung abzusichern.

Die im BfR eingerichtete GLP-Bundesstelle ist für die Koordinierung und  Harmonisierung GLP-relevanter Fragen im nationalen und internationalen Bereich zuständig. Für die GLPÜberwachung privater Labore im Inland ist das BfR nicht zuständig. Das Aufgabenspektrum der GLP-Bundesstelle können Sie auch unter folgender Webadresse aufrufen: https://www.bfr.bund.de/de/gesetzliche_aufgaben-476.html.

Vorwürfe hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die GLP werden durch die jeweiligen Überwachungsbehörden der Länder überprüft.

Nicht-Konformitäten und Fälschungen können grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen werden. Durch die Regelungen zur Einhaltung der GLP wären sie aber nur mit hohem Aufwand und krimineller Energie möglich.

Einige der von LPT durchgeführten Studien haben die Antragsteller zu Glyphosat den wissenschaftlichen Behörden zur Wiedergenehmigung vorgelegt. Die 24 Studien von LPT wurden neben mehr als 900 weitere Studien und Publikationen in einem europäischen Bewertungsprozess ausgewertet.

Bei den 24 Studien handelt es sich in erster Linie um Untersuchungen zu akuten Auswirkungen sowie um Prüfungen zur Haut- und Augenreizung. Zu diesen auch von LPT geprüften gesundheitlichen Wirkungen wurde beispielsweise eine Einstufung des Wirkstoffes als „augenreizend“ bestätigt. In der öffentlichen Debatte ging es darum, ob Glyphosat Krebs hervorruft. LPT hat keine Untersuchungen zur Langzeittoxizität von Glyphosat durchgeführt, die die wesentliche Grundlage für die Bewertung der Krebsentstehung (Kanzerogenität) sind. Drei der 24 Studien befassten sich mit Erbgutveränderungen (Mutagenität). In diesen drei Studien wurden keine Hinweise auf Mutagenität gefunden. Diese Studien sind mit vielen anderen Untersuchungen aus unterschiedenen Quellen gemeinsam bewertet worden. Die Auswertung aller Studien im europäischen Prozess führte zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht als mutagen eingestuft wurde.

Die Bewertung von Glyphosat erfolgte bereits auf EU-Ebene. Alle Mitgliedsstaaten waren
einbezogen und auch der Öffentlichkeit wurde Gehör verschafft (öffentliche Konsultation).
Das BfR sieht derzeit keinen Anlass, aufgrund der 24 LPT-Studien die Gesamtbewertung zu Glyphosat in Frage zu stellen. Es wird die Ermittlungen in dem Fall beobachten und, falls notwendig, in seinen Entscheidungen berücksichtigen.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Glyphosat:
http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html

Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.